Schon eine kleine Unaufmerksamkeit der Geschäftsführung oder eines Mitarbeiters in einfacher Funktion kann schwere Folgen haben. Durch Missgeschicke kann die Arbeit von Monaten zu Nichte gemacht werden oder ein Auftrag in Gefahr geraten. Im schlimmsten Fall werden sogar Menschen verletzt. Für diese Haftpflichtschäden hat der Unternehmer einzustehen. Da kaum ein Unternehmer die unkalkulierbaren Haftpflichtrisiken eingehen möchte, gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die volle Schadenshaftpflicht des Unternehmers und bewahrt das Unternehmen oder den selbstständig Gewerbetreibenden so vor untragbar hohen Haftpflichtforderungen, die die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährden könnten. Dabei springt die Betriebshaftpflichtversicherung sowohl für Personen- und Sachschäden ein als auch für Vermögensschäden, die in Folge eines solchen Schadens entstanden sind. Die Betriebshaftpflichtversicherung haftet natürlich nicht nur für Schäden, die durch Mitarbeiter im Unternehmen entstanden sind, sondern auch für Schäden, die durch den Unternehmer selbst oder haftende Teilhaber des Unternehmens im betrieblichen Ablauf verursacht wurden. Welche Schadensfälle genau durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollen, muss im Versicherungsvertrag der Betriebshaftpflichtversicherung definiert werden. Der Versicherung für Betriebshaftpflichtversicherungen unterscheidet sich je nach Anbieter, weshalb verschiedene Angebote verglichen werden sollten.
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- Donnerstag, 9. Februar 2012
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Betriebshaftpflichtversicherung

